Auf einen Blick: Betriebsgründung? Wer hilft weiter?
- Rechtsformen von luxemburgischen Betrieben und Informationen zur Betriebsgründung :
- Allgemeine Informationen: guichet.lu
- Allgemeine Beratung zu Rechtsfragen und -formen in der Landwirtschaft:
- Landwirtschaftskammer (LWK), Pedro Reis, Jurist: Tel.: +352 31 38 76 – 35, pedro.reis@lwk.lu
- Beratung bei der Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes:
Landwirtschaftlicher Betrieb – Rechtsform
Landwirtschaftliche Betriebe in Luxemburg sind in den meisten Fällen eine „entreprise en nom propre“ (auch: entreprise individuelle/indépendant = personne physique). Im Fall des Konkurses haftet der Betriebsleiter hier persönlich mit seinem Vermögen. In einigen Fällen handelt es sich aber auch um Gesellschaften (= personne morale): société anonyme (s.a.), société coopérative (s.c.), etc. Hier ist die persönliche Haftung limitiert. Hierfür wird eine autorisation d’établissement benötigt. Ein Unternehmer bzw. eine Gesellschaft, d.h. eine personne physique oder morale muss eine Betriebsnummer beantragen um als landwirtschaftlicher Betrieb zu gelten. Hier gibt es unterschiedliche Bestimmungen für einen Voll- bzw. einen Nebenerwerbsbetrieb.
Bedingungen zum Erhalt einer Betriebsnummer
Im Detail nachzulesen im Artikel 2 des Agrargesetzes (Das Agrargesetz wird i.d.R. im 5-jahres Rhythmus überarbeitet)
- Größe der bewirtschafteten Flächen – Die Minimalflächen, die ein landwirtschaftlicher Betrieb besitzen bzw. pachten muss, sind:
- Landwirtschaft: 3 ha (Acker- oder Grünland)
- Gemüsebau: 0,25 ha
- Arbeitszeit:
Haben die Betriebsleiter noch einen anderen Beruf, darf dieser nicht mehr als 20 Stunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Insgesamt dürfen die Betriebsleiter nicht mehr Zeit mit einer anderen beruflichen Tätigkeit verbringen.
- Berufliche Qualifikation
Der Betriebsleiter muss eine Mindestausbildung und ausreichende berufliche Kompetenzen vorweisen: ein Diplom als Techniker, Berufserfahrung bzw. ein landwirtschaftlicher Hochschuldiplom.
- Ökonomische Tragfähigkeit des Betriebes
Dein Betrieb wird als ökonomisch tragfähig angesehen wenn sein Gesamtstandardoutput mindestens 75.000 € erreicht. Der Standardoutput ist eine statistisch festgelegte Zahl, welche die ökonomische Leistung von verschiedenen Agrarprodukten (wie z.B. Freilandgemüse, Feldkulturen, etc.) repräsentieren soll. Hier sind die Zahlen zu finden.