Auf einen Blick: Direktvermarktung? Wer hilft weiter?

Direktvermarktung

Solawi funktioniert ohne Zwischenhandel. Als landwirtschaftlicher Produzent (s. hierzu Betriebsgründung) darf man seine Produktion ab Hof verkaufen, allerdings gilt es einige Regelungen zu beachten, v.a. wenn man hygienisch sensible Produkte, wie Fleisch direkt verkaufen möchte. Zusätzlich sind im Fall einer Solawi die Mitglieder häufig an der Verteilung der Lebensmittel beteiligt, was einige Fragen der Verantwortung mit sich bringt.

Einige allgemeine mit diesem Thema verwandte Fragen werden auch in unseren FAQs behandelt.

Tierprodukte in einer Solawi

In Luxemburg gibt es derzeit drei Formen unterschiedlich geregelter Schlachtungen:

  1. Im Schlachthaus (Ettelbrück und Wecker)
  2. Hofschlachtung
  3. Schlachtung von Kleinvieh (Kaninchen, Hühnchen, etc.)

1. Im Schlachthaus

Huftiere (z.B. Rinder, Pferde, etc.) müssen, in der Regel, in einem von der Veterinärsinspektion (service vétérinaire) genehmigten Schlachthaus geschlachtet werden. Zur Zeit sind lediglich zwei solcher Schlachthäuser in Luxemburg aktiv: eins in Ettelbrück und eins in Wecker. Hier ist die Verfolgbarkeit des Schlachtprozesses gesetzlich reglementiert, sodass der Produzent oder der Metzger den Schlachtkörper eines bestimmten Tieres kriegen kann, wenn dies gewünscht ist.

2. Hofschlachtung

Eine Schlachtung der eigenen Tiere auf dem Hof ist gesetzlich möglich. Die Räume und Installationen müssen vorher von der Veterinärinspektion genehmigt werden. Daher ist eine Absprache vor einer Investition in eine eigene Schlachtanlage äußerst sinnvoll.

Im Unterschied zur Schlachtung im Schlachthaus sind die Bestimmungen etwas flexibler (v.a. in Bezug auf die Größe der Räume und Installationen). Hier dürfen auch nur die Tiere vom eigenen Hof geschlachtet werden. Somit ist ein Zusammenschluss von mehreren Produzenten, die eine solche Hofschlachtung auf lediglich einem Betrieb betreiben, ausgeschlossen.

Des Weiteren muss der Landwirt eine Weiterbildung erfolgreich abschließen, welche in unregelmäßigen Abständen (etwa bei hoher Nachfrage) von der Direktvermarkterorganisation angeboten wird.

Das Zerschneiden kann in einem separaten Raum vor Ort erfolgen. Weiterverarbeitete Produkte wie z.B. Salami, Wurst, Schinken, Blutwurst, etc. sind möglich. Allerdings ist die Produktpalette limitiert, nicht alle Fleischprodukte können aus vermeintlichen Hygienegründen hergestellt werden. Der Zukauf von Zutaten (z.B. anderem Fleisch) ist auf 15 % begrenzt. Die Stückgröße ist gesetzlich nicht reglementiert.

Die Bestimmungen zur Einrichtung, Ausstattung und Hygiene eines solchen Schlacht- und Zerschneideraums, sowie die möglichen Produkte sind national im Réglement G.-D. 4057 vom 25.11.2011 und auf EU-Ebene durch Richtlinie 852 & 853 von 2004 geregelt.

3. Kleinvieh

In Bezug auf Kleinvieh ist die genannte Direktive nicht explizit. Zur Zeit gibt es auch keine explizite nationale Gesetzgebung was die Schlachtung von Kleinvieh betrifft. Allgemeine Hygienebestimmungen sind allerdings einzuhalten.

Da bei Fleischprodukten, v.a. in rohem Zustand, ein erhöhtes Hygienerisiko besteht, sollten bei der Verteilung von Fleischprodukten im Rahmen einer Solawi, die Verantwortlichkeiten der Beteiligten geklärt sein. Den Rahmen hierfür geben die EU-Verordnungen 852 & 853 von 2004, auch wenn diese nicht für den konkreten Fall einer Solawi ausgelegt sind. So ist es auch im Rahmen einer Solawi wichtig den Endkonsumenten vom sogenannten Lebensmittelunternehmer – im französischen Text „Opérateur“ genannt  zu unterscheiden. Als Lebensmittelunternehmer wird auch derjenige angesehen, der Lebensmittel für einen Dritten transportiert, bzw. sie verteilt. Der Endkonsument ist schließlich derjenige, der das Fleisch zubereitet.

Im Fall einer Solawi könnte man sich vorstellen, dass ein Mitglied das Fleisch für die anderen Mitglieder zu einer gemeinsamen Verteilungsstelle transportiert. Hier wäre dieses Mitglied als Opérateur des Fleisches anzusehen der Fleisch zum Endkonsumenten bringt und im Fall einer Beschwerde wegen Hygienemangel, zur Verantwortung zu ziehen.

Am einfachsten und sichersten erfolgt die Verteilung von Fleisch im Rahmen einer Solawi deshalb in Zusammenarbeit mit einem lokalen Metzger. Dieser verschneidet die Schlachtkörper, verpackt das Fleisch in Kisten, welche an einem bestimmten Datum an die Solawi-Mitglieder verteilt werden. Um die Verbindung und den Kontakt zum Produzenten zu garantieren sollte dieser, zumindest zeitweise an diesen Verteilungen teilnehmen.

Im Fall einer Hofschlachtung kann der Produzent das Fleisch direkt von seinem Hof aus verteilen. Er könnte aber auch mit einem geeigneten Kühlwagen zu einer zentralen Stelle fahren, um die Produkte dort zu verteilen.

In französischen Solawis wird das Fleisch vom Produzenten zu den Verteilungsstellen gebracht. Dies vor allem um den Kontakt zum Konsumenten zu erhalten. Auch hier gilt es zu beachten, dass der Produzent in dem Fall, für die Hygiene seiner Ware verantwortlich ist und vom Veterinärsamt als Opérateur befugt sein müsste.

Eier müssen gestempelt sein, wenn sie nicht direkt ab Hof verkauft werden.

Milch für die Direktvermarktung muss nicht unbedingt pasteurisiert sein. Dies muss allerdings klar auf der Flasche oder dem Milchspender angegeben sein. Vorher sollte man sich mit dem Veterinärsamt diesbezüglich in Verbindung setzen.